Haftungsausschluss

KNX® und ETS® sind eingetragene Markenzeichen der KNX Association cvba, Belgien.

Alle Markennamen, Produktnamen und Logos sind Marken oder eingetragene Marken/Warenzeichen ihrer jeweiligen Eigentümer.

HAFTUNGSAUSSCHLUSS

1. Inhalt des Onlineangebotes

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2. Verweise und Links

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3. Urheber- und Kennzeichenrecht

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4. Datenschutz

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5. Rechtswirksamkeit dieses Haftungsausschlusses

a. Dieser Haftungsausschluss ist als Teil des Internetangebotes zu betrachten, von dem aus auf diese Seite verwiesen wurde. Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieses Textes der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile des Dokumentes in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt.

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1. Content

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4. Privacy policy

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ANALYTICS

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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB’S) der xaxada AG

1. ANWENDUNGSBEREICH UND GELTUNG

1.1. Für den Geschäftsverkehr mit der xaxada AG gelten ausschliesslich die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind auch ohne besondere Bezugnahme für den gesamten gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsverkehr aller Kunden mit der xaxada AG verbindlich. Abweichungen bedürfen der schriftlichen Form.

Besondere Aufgaben und Pflichten der Kunden

1.2. Der Kunde nimmt Verkauf und Lieferung der Produkte an die Endkunden im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und eigenes Risiko vor. Der Kunde ist nicht berechtigt, gegenüber Endkunden oder sonstigen Dritten im Namen oder als Vertreter der xaxada AG aufzutreten und irgendwelche Geschäfte und Verträge für xaxada AG abzuschliessen.

2. BESTELLUNG, LIEFERUNG, ÜBERGABE DER PRODUKTE UND DIENSTLEISTUNGEN

2.1. Umfang und Ausführung der Lieferung werden nach der Bestellung im Webshop der xaxada AG elektronisch erfasst, so dass der Kunde den Inhalt seiner Bestellung im Online-Shop überprüfen kann. Allfällige Unstimmigkeiten zwischen dem Inhalt der Bestellung des Kunden und den im Online-Shop erfassten Lieferdaten hat der Kunde umgehend der xaxada AG mitzuteilen. Die Lieferung erfolgt in jedem Fall unter Vorbehalt der Verfügbarkeit bzw. Lieferbarkeit der Produkte beim Hersteller.

2.2. Die von der xaxada AG angegebenen Liefertermine sind ohne anders lautende ausdrückliche schriftliche Zusicherung nur als Richtwerte zu betrachten. Die Angabe eines Liefertermins erfolgt nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr. Dies gilt insbesondere für den Fall von Lieferverzögerungen, z.B. infolge von Nachschubproblemen beim Hersteller. Sollte sich eine Lieferung über einen von der xaxada AG ausdrücklich schriftlich zugesicherten Liefertermin hinaus verzögern, so kann der Kunde nach Ablauf einer von ihm schriftlich anzusetzenden Zusatzfrist von mindestens drei Wochen die xaxada AG in Verzug setzen und nach ungenutztem Ablauf einer angemessenen Nachfrist in der Folge von der betreffenden Bestellung zurücktreten. Die xaxada AG haftet für diesen Fall gegenüber dem Kunden nur für den direkten und unmittelbaren Schaden, wenn und soweit der Verzug bzw. die Unmöglichkeit der Lieferung nachweisbar auf eine grobfahrlässige Vertragsverletzung der xaxada AG zurückzuführen ist.

2.3. Teillieferungen sind zulässig. Unabwendbare Ereignisse wie höhere Gewalt, Streiks usw. berechtigen die xaxada AG zum Lieferaufschub oder allenfalls zum Rücktritt vom Vertrag.

2.4. Die xaxada AG wählt die Transportmittel und die Versandart.

3. PREISE

3.1. Alle Angebote sind unverbindlich. Die aktuellen Preise sind im Online-Shop publiziert, Preisänderungen und Fehler vorbehalten.

3.2. Die Preise der Produkte und Dienstleistungen der xaxada AG verstehen sich rein netto in Schweizer Franken (CHF), exklusive Mehrwertsteuer und ab Lager der xaxada AG. Nebenkosten, z.B. Kosten für Verpackung und Versand/Zustellung (Fracht/Transport) sind in den Preisen nicht enthalten und gehen ebenso wie die Mehrwertsteuer zu Lasten des Kunden. Für nicht verrechnete Mehrwertsteuer behalten wir uns das Nachbelastungsrecht vor. Gesetzliche und regulatorische Abgaben (SUISA/SWICO) werden nicht in jedem Fall separat ausgewiesen, sind aber in jedem abgabepflichtigen Produkt enthalten. Die Portokonditionen sind in den „Transportkonditionen“ definiert, welcher integrierenden Bestandteil dieser AGB bildet.

3.3. Die Preise der Produkte sowie die Nebenkosten werden grundsätzlich zum Zeitpunkt der elektronischen Erfassung der Bestellung durch die xaxada AG berechnet. Erhöhen sich die Bezugspreise für die xaxada AG, nachdem der Kunde bei der xaxada AG Produkte bestellt hat, berechtigt dies die xaxada AG, die Preise gegenüber dem Kunden entsprechend anzupassen.

4. ABNAHME UND PRÜFUNG (DOA)

4.1. Der Kunde hat die Ware unmittelbar nach Ablieferung oder Abholung zu prüfen. Offene Mängel sind sofort zu rügen. Bei Lieferungen mit Transportschäden hat der Kunde zudem umgehend ein Schadenprotokoll aufzunehmen, das er sich vom Spediteur visieren lassen muss.

4.2. Versteckte Mängel sind sofort nach der Entdeckung zu rügen.

4.3. Mängel nach Ziff. 4.1 und 4.2 sind schriftlich zu rügen. Verspätete und nicht schriftlich formulierte Mängelrügen haben die Verwirkung der in Ziff. 4.4 aufgeführten Gewährleistung zur Folge.

4.4. Im Gewährleistungsfall ist die xaxada AG nach ihrer Wahl berechtigt: – gegen Rückgabe der beanstandeten Ware Ersatz zu liefern, – den Kaufpreis zurückzuerstatten – oder unter Aufrechterhaltung des Kaufvertrages den Minderwert der Ware zu vergüten.

Bei nicht rechtzeitiger Anzeige erlöschen jede Garantie und jeder sonstige Anspruch des Kunden, es sei denn, der Schaden bzw. Mangel war bei der gebotenen Eingangsprüfung nicht erkennbar.

5. ÜBERGANG VON NUTZEN UND GEFAHR

Mit dem Versand bzw. der Abholung der Produkte geht die Gefahr auf den Kunden über.

6. ZAHLUNGSKONDITIONEN

6.1. Sofern keine anderweitige schriftliche Vereinbarung besteht, sind alle Rechnungen von xaxada AG 7 Tage nach Rechnungsdatum rein netto zur Zahlung auf das angegebene Konto fällig. Nach Ablauf dieser Frist befindet sich der Kunde ohne Mahnung im Verzug. Die xaxada AG kann einen Verzugszins in Höhe von 5% geltend machen. Alle Mahn- und Inkasso-Spesen im Falle von Annahme- oder Zahlungsverzug gehen zu Lasten des Käufers.

6.2. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die xaxada AG ohne besondere Androhung berechtigt, alle weiteren Lieferungen an den Kunden ganz oder teilweise einzustellen, bis ihre Forderungen getilgt oder sichergestellt sind. Alle Folgen, welche sich aus einer solchen Liefereinstellung ergeben, gehen ausschliesslich zu Lasten des Kunden.

6.3. Wenn der Kunde anschliessend auch innert einer von der xaxada AG angesetzten Nachfrist seine Schulden nicht tilgt bzw. deren Erfüllung nicht sicherstellt, ist die xaxada AG berechtigt, alle weiteren Lieferungen an den Kunden definitiv zu verweigern und Schadenersatz geltend zu machen.

6.4. Alle Forderungen der xaxada AG, einschliesslich derjenigen, für die Ratenzahlung vereinbart ist, werden sofort fällig, wenn (a) der Kunde Zahlungsbedingungen wiederholt nicht einhält oder (b) auf Verlangen der xaxada AG nicht umgehend die erforderlichen Sicherheiten stellt, um berechtigte Zweifel der xaxada AG an seiner Liquidität/Zahlungsfähigkeit auszuräumen, so z.B. bei Betreibungen oder andern Anzeichen für Zahlungsschwierigkeiten des Kunden. Der Kunde hat die Pflicht, die xaxada AG zu benachrichtigen, wenn Liquiditätsengpässe absehbar sind.

6.5. Auf Verlangen der xaxada AG tritt der Kunde seine Forderungen gegen Endkunden aus dem Wiederverkauf der von der xaxada AG gelieferten Produkte zahlungshalber an die xaxada AG ab (Art. 164ff. OR).

6.6. Die Aufrechnung von Gegenforderungen des Käufers ist ausgeschlossen. Vom Käufer geltend gemachte Ansprüche aus Gewährleistungen oder behaupteter Mängel befreien ihn bis zur rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung nicht von der Zahlungspflicht. Die xaxada AG behält sich vor, Ware nur gegen Sicherstellung, Vorauszahlung oder Nachnahme zu liefern, abweichend von vorstehenden Zahlungsbedingungen. Vorauszahlungen werden nicht verzinst.

7. EIGENTUMSVORBEHALT

7.1. Die von der xaxada AG gelieferten Produkte bleiben im Eigentum der xaxada AG, bis die xaxada AG den Kaufpreis vollständig und vertragskonform erhalten hat. Die xaxada AG ist berechtigt, bis zu diesem Zeitpunkt den Eigentumsvorbehalt gemäss Art. 715 ZGB im Eigentumsvorbehaltsregister am jeweiligen Wohnsitz des Kunden einzutragen. Der Kunde verpflichtet sich, auf Verlangen der xaxada AG umgehend sein schriftliches Einverständnis zur Eintragung eines Eigentumsvorbehaltes in allen für die Eintragung wesentlichen Punkten zu geben (vgl. Art. 4 Abs. 4 der Verordnung des Bundesgerichtes).

7.2. Solange der Kaufpreis nicht vollständig bezahlt ist, ist der Kunde verpflichtet, die von der xaxada AG gelieferten Produkte in Stand zu halten, sorgfältig zu behandeln und gegen alle üblichen Risiken zu versichern.

8. RÜCKSENDUNG VON PRODUKTEN

8.1. Eine Rücksendung von Produkten durch den Kunden bedarf der vorherigen Zustimmung der xaxada AG und erfolgt auf Kosten und Risiko des Kunden. Die Rücksendung der Produkte hat originalverpackt und unter Beilage einer Begründung, einer Rechnungskopie sowie eines unterschriebenen RMA-Formulars zu erfolgen. Andernfalls behalten wir es uns vor eine Bearbeitungsgebühr von CHF 25,- zu erheben. Für Beschaffungsprodukte ist eine Rücksendung ausgeschlossen.

8.2. Die Anfrage ist zu richten an:

xaxada AG

Abteilung RMA

Langfeldstrasse 24

CH-4528 Zuchwil

info@xaxada.com


8.3. Die xaxada AG behält sich vor, Produkte mit fehlender, defekter oder beschriebener Originalverpackung bzw. Produkte die sich nicht mehr in einwandfreiem Zustand befinden dem Kunden auf dessen Kosten und Risiko wieder zu retournieren.

9. KREDITLIMIT/INFORMATIONSPFLICHT

9.1. Die xaxada AG legt die Kreditlimite fest.

9.2. Bei Zahlungsverzug, Indizien der Zahlungsunfähigkeit oder sonstigen Zweifeln an der Kreditwürdigkeit des Kunden behält sich die xaxada AG vor, jederzeit die Kreditlimite zu senken bzw. vom Kunden sofortige Zahlung oder angemessene Kreditsicherheiten zu verlangen.

9.3. Der Kunde verpflichtet sich, wesentliche Änderungen in seinem Unternehmen, z.B. betreffend Aktionariat, Rechtsform, Geschäftsadresse, aber auch im Verwaltungsrat oder in der Geschäftsleitung, sowie allfällige die geschäftliche Existenz gefährdende finanzielle Probleme umgehend xaxada AG bekannt zu geben.

10. GARANTIE

10.1. Die Verantwortung für die Auswahl, die Konfiguration, den Einsatz sowie den Gebrauch von Produkten sowie die damit erzielten Resultate liegt beim Kunden bzw. beim Abnehmer der Produkte, d.h. beim Endkunden. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die xaxada AG keine Eingangsprüfungen der von Herstellern bzw. Lieferanten gelieferten Produkte vornimmt.

10.2. Die Gewährleistung der xaxada AG für die von ihr gelieferten Produkte bestimmt sich in jeder Hinsicht nach den Garantiebestimmungen des jeweiligen Herstellers/Lieferanten. Der Kunde verzichtet auf weitere Garantieansprüche gegenüber der xaxada AG und dem Hersteller/Lieferanten. Die einzige Pflicht der xaxada AG besteht darin, allfällige eigene Garantieansprüche gegen den Hersteller/Lieferanten an den Kunden abzutreten.

10.3. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass sich aufgrund der jeweils anwendbaren Garantiebestimmungen die Gewährleistung in der Regel nach Wahl des jeweiligen Herstellers/Lieferanten auf Nachbesserung oder Auswechslung der defekten/mangelhaften Produkte beschränkt und zudem nur gilt, wenn die Produkte in der Schweiz bzw. im Fürstentum Liechtenstein verbleiben.

10.4. Des Weiteren erkennt der Kunde an, dass in jedem Falle ein Mangel nur dann vorliegt, wenn dieser sofort nach Entdeckung der xaxada AG schriftlich detailliert angezeigt wird und einen relevanten und reproduzierbaren Fehler beinhaltet. Ausgeschlossen ist die Gewährleistung insbesondere für Mängel, welchen eine der folgenden Ursachen zugrunde liegt: a) unzulängliche Wartung; b) Nichtbeachten der Betriebs- oder Installationsvorschriften; c) zweckwidrige Benutzung der Produkte; d) Verwendung von nicht genehmigten Teilen und Zubehör; e) natürliche Abnutzung; f) Transport, unsachgemässe Handhabung bzw. Behandlung; g) Modifikationen oder Reparaturversuche; h) äussere Einflüsse, insbesondere höhere Gewalt (z.B. Versagen der Stromversorgung oder der Klimaanlage, Elementarschäden) sowie andere Gründe, welche weder von der xaxada AG noch vom Hersteller/Lieferanten zu vertreten sind. Vom Hersteller/Lieferanten nicht gedeckte Reparaturleistungen sowie vom Kunden verursachte Mehrkosten werden dem Kunden in Rechnung gestellt.

10.5. In jedem Falle hält sich der Kunde an die von der xaxada AG bzw. vom jeweiligen Hersteller / Lieferanten definierten Abläufe bei der Abwicklung von allfälligen Garantieleistungen.

11. HAFTUNG

11.1. Die xaxada AG haftet nur für direkten Schaden und nur, wenn der Kunde nachweist, dass dieser durch grobes Verschulden der xaxada AG oder den von der xaxada AG beauftragten Dritten verursacht wurde. Die Haftung ist auf den Preis der jeweiligen Lieferung/Dienstleistung beschränkt.

11.2. Jede weitergehende Haftung der xaxada AG, deren Hilfspersonen und der von der xaxada AG beauftragten Dritten für Schäden aller Art ist ausgeschlossen. Insbesondere hat der Kunde in keinem Fall Ansprüche auf Ersatz von Schäden, die nicht am Produkt selbst entstanden sind, wie namentlich Produktionsausfall, Nutzungs- oder Datenverlust, Verlust von Aufträgen, entgangenen Gewinn sowie andere indirekte oder Folgeschäden.

11.3. Die xaxada AG verpflichtet sich, dem Kunden allfällige vom Hersteller/Lieferanten anerkannte Haftungsansprüche abzutreten.

12. PATENTE UND ANDERE SCHUTZRECHTE

Wenn ein Dritter gegen den Kunden bzw. dessen Endkunden Ansprüche behaupten oder geltend machen sollte wegen Verletzung eines Patent-, Urheber- oder andern gewerblichen Schutzrechtes durch gelieferte Produkte, so wird der Kunde die xaxada AG schriftlich und ohne Verzug über solche Verletzungshinweise oder gestellte Ansprüche in Kenntnis setzen. Die xaxada AG wird diese Hinweise umgehend an den Lieferanten bzw. Hersteller weiterleiten und diesen zur Regelung der Situation auffordern. Der Kunde verzichtet der xaxada AG gegenüber auf irgendwelche Garantie- oder Haftungsansprüche.

13. WIEDERAUSFUHR

Die von der xaxada AG vertriebenen Produkte unterliegen den schweizerischen Exportbestimmungen. Der Kunde verpflichtet sich, vor einer allfälligen Wiederausfuhr der Produkte um eine besondere Ausfuhrbewilligung der zuständigen Behörde nachzusuchen. Diese Verpflichtung ist beim Verkauf oder bei sonstiger Weitergabe der Produkte dem jeweiligen Erwerber mit der Verpflichtung zur Weiterüberbindung zu übertragen.

14. SOFTWARE

14.1. Die Nutzungs- und Garantiebedingungen betreffend der von der xaxada AG gelieferten Softwareprodukte und Unterlagen richten sich nach den besonderen Bestimmungen des jeweiligen Softwareherstellers, welche insbesondere im Softwarelizenzvertrag zwischen Softwarehersteller und Benutzer/Endkunde enthalten sind.

14.2. Der Kunde verpflichtet sich, beim Weiterverkauf oder bei sonstiger Weitergabe der Softwareprodukte dem jeweiligen Erwerber die Verpflichtungen aus den Nutzungs- und Garantiebedingungen des Softwareherstellers mit der Verpflichtung zur Weiterüberbindung zu übertragen.

15. VERTRAULICHKEIT

Der Kunde verpflichtet sich, die xaxada AG-Preisliste sowie weitere vertrauliche Daten und Informationen kommerzieller Natur, z.B. Rabatte, Händlermargen, Boni etc., vertraulich zu behandeln und nur zum Zwecke der Vertragsbeziehung mit der xaxada AG zu verwenden.

16. HERSTELLERREPORTING UND DATENSCHUTZ

16.1. Der Kunde erkennt an, dass die xaxada AG kundenbezogene Daten wie z.B. Verkaufspreise und Mengen sowie Namen und Adressen der Kunden bearbeitet und Herstellern/Lieferanten unter Umständen auch ins Ausland übermittelt.

16.2. Mit seiner Bestellung erteilt der Kunde der xaxada AG sein Einverständnis, dass die xaxada AG zur Weitergabe von Informationen über die Zahlungsabwicklung zur Prüfung des Zahlungsverhaltens und der Kreditwürdigkeit an Kredit-, Handels- und Wirtschaftsauskunfteien berechtigt ist.

17. GEBRAUCH DES XAXADA AG ONLINE-SHOPS

Der Kunde darf Daten, welche er durch den Gebrauch des Online-Shops erfahren hat, an Dritte nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung der xaxada AG weitergeben und nur, wenn er die von xaxada AG festgelegten Nutzungsvorschriften einhält.

18. ÜBERTRAGUNG

Rechte und/oder Pflichten aus einzelnen Verträgen (Lieferungen, Dienstleistungen) können vom Kunden nur mit vorgängiger schriftlicher Zustimmung der xaxada AG übertragen werden.

19. ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND

19.1. Die Einzelverträge sowie die AGB unterstehen ausschliesslich schweizerischem Recht unter ausdrücklichem Ausschluss von staatsvertraglichen Normen, insbesondere das Wiener UN Übereinkommen über den internationalen Warenkauf.

19.2. Der Gerichtsstand für alle sich aus den vertraglichen Beziehungen unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Solothurn SO